Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namensverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 30. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Inkwil öffentlich auf (kantonales GEoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.



