Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 liegt in der Gemeindeverwaltung bis am 25. Juli 2022 öffentlich auf.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR).
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