Inkwil

Gebührenverordnung zum Abfallreglement

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat gemäss Art. 12 des Gebührentarifs zum Abfallreglement vom 01. August 2012 der Einwohnergemeinde Inkwil eine neue Gebührenverordnung zum entsprechenen Reglement beschlossen hat. Dieser Erlass tritt per 01.01.2024 in Kraft. Der Beschluss vom 17. Oktober 2023 liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diesen Erlass kann gestützt auf Art. 93 Gemeindegesetz schriftlich und begründet innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3380 Wangen a. A., Beschwerde eingereicht werden.

Inkwil, 18. Oktober 2023
Der Gemeinderat

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