Protokolle Gemeindeversammlung

Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber legt das Protokoll spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokoll vom 17. Juni 2009
Protokoll vom 9. Dezember 2009
Protokoll vom 2. Juni 2010