Protokolle Gemeindeversammlung

Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber legt das Protokoll spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Protokoll vom 8.Dezember 2010
Protokoll vom 8. Juni 2011
Protokoll vom 07. Dezember 2011